Kosten
Iontophorese
Zur Iontophorese wird ein spezielles Gerät benötigt, das in Sanitätshäusern erhältlich ist und ca. Euro 500,-- kostet. Wesentliche weitere Kosten entstehen nicht, da als leitendes Medium Leitungswasser verwendet wird.
In Ausnahmefällen beteiligen sich auch Krankenkassen bei der Anschaffung des Gerätes, das dann als Hilfsmittel mit geringem Eigenanteil erstattet wird. Einzelheiten müssen mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Botulinumtoxin
In der Regel handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung, da die medizinische Notwendigkeit fehlt.
Für 100 Einheiten Botulinumtoxin (reicht für 2 Hände oder 2 Füsse) sollte je nach Anbieter mit ca. 600,-- € gerechnet werden. Bei wesentlich günstigeren Preisen wird in der Regel an der verwendeten Menge an Medikamenten gespart mit dem Risiko ungenügender Egebnisse.
Voraussetzung für die Durchführung als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse wäre prinzipiell eine Zulassung des Medikamentes für diese Anwendung. Das einzige für die axilläre Hyperhidrose zugelassene Botulinumtoxin Präparat ist Botox der Firma Allergan. Dieses ist aber nicht für die Hände oder Füße oder sonstige Körperregionen zugelassen. Es könnte deshalb allenfalls eine Behandlung der axillären Hyperhidrose als Kassenleistung erbracht werden. Entgegen steht einer Kassenerstattung jedoch die fehlende medizinische Notwendigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Behandlung muss ja im sechsmonatigen Abstand wiederholt werden. Letztlich ist die Saugkürettage langfristig wirtschaftlich günstiger.
Bei privaten Kassen ist prinzipiell aufgrund der Zulassung eine Behandlung der Achselhöhlen möglich, Einzelheiten der Kostenerstattung sind mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.
Saugkürettage
Diese Behandlungsform stellt eine so genannte neue Behandlungsform dar. Neue Behandlungsformen müssen erst von gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft werden, ob sie als Kassenleistung erbracht werden können. Dies ist noch nicht erfolgt und wird auch nicht erfolgen. Deshalb kann die Saugkürrettage in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
Der einzige Ausweg wäre eine stationäre Behandlung. Dem stehen aber entsprechende Urteile des Bundessozialgerichtes entgegen, nach denen Eingriffe nicht nur deshalb stationär erbracht werden, weil keine ambulante Abrechnungsmöglichkeit besteht. Eine stationäre Behandlung ist aber zur Durchführung der Saugkürettage nicht gerechtfertigt. Auf legalem Weg ist deshalb eine Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich.
Anders verhält es sich bei den privaten Kassen, hier werden gelegentlich Teile der Behandlung übernommen.
Als Selbstzahler muss man je nach Anbieter mit Kosten ab etwa Euro 1700,-- für beide Seiten rechnen.
ETS
Die endoskopische thorakale Sympathektomie (ETS) ist ein relativ großer Eingriff am Brustkorb, der nur unter stationären Bedingungen erfolgen kann. Gelegentlich übernehmen Krankenkassen eine solche Behandlung. Es muss jedoch auf jeden Fall vorher eine Kostenübernahme mit der Krankenkasse eventuell unter Zwischenschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen abgeklärt werden. Die Kosten werden dann nach den Fallpauschalen (DRG) direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse berechnet.
Als Selbstzahler muss man mehrere 1000 Euro für den Eingriff rechnen.
Antitranspirantien
Antitranspirantien mit 5-15 % Aluminiumchlorid kosten in der Apotheke und in Drogerien ca. 5 bis 15 Euro. Ein hochdosiertes Antitranspirantium mit mehr als 15% Aluminiumchorid kostet ca. 25 Euro. Gute und hautverträgliche Antitranspirantien sind keine Billigprodukte, sondern ein gut verträgliches Mittel kostet auch etwas mehr. Es erscheint also wichtiger ein wirklich hochwertiges Produkt zu kaufen als ein besonders günstiges Produkt zu suchen. Das Präparat kann evtl. in der Aptheke auch selbst angemischt werden.